Innen- & Außenhaftung
D&O
Persönliche zivilrechtliche Vermögensschadenansprüche gegen versicherte Organpersonen.
Was geschieht, wenn ein Unternehmen betroffen ist, die Geschäftsführung persönlich in Anspruch genommen wird und zugleich Ermittlungen beginnen? D&O, Spezial-Strafrechtsschutz und Cyberversicherung haben unterschiedliche Aufgaben – und sollten zusammen gedacht werden.
Die drei Bausteine sind keine austauschbaren Produkte.
Innen- & Außenhaftung
Persönliche zivilrechtliche Vermögensschadenansprüche gegen versicherte Organpersonen.
Ermittlungen & Verteidigung
Verteidigung bei versicherten straf- und gegebenenfalls verwaltungsrechtlichen Vorwürfen.
Betriebs- & Digitalrisiko
Krisenhilfe, IT-Wiederherstellung und versicherte Cyber-Eigen- und Drittschäden.
Ein einzelner Vorfall führt nicht automatisch zu Ansprüchen in allen drei Bereichen. Deckung setzt jeweils einen versicherten Sachverhalt voraus.
Wer allein oder zu zweit Eigentümer und Geschäftsführer einer GmbH ist, unterschätzt häufig die zwei eigenständigen Haftungsrichtungen.
Ein GmbH-Geschäftsführer kann für schuldhafte Pflichtverletzungen der Gesellschaft gegenüber verantwortlich sein. Dass aktuell dieselbe Person Gesellschafter und Geschäftsführer ist, beseitigt das nicht.
Unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen kommen Ansprüche von Gläubigern, Behörden oder anderen Geschädigten gegen den Geschäftsführer persönlich in Betracht.
Wählen Sie das anwendbare Recht. Die Darstellung ist eine Orientierung für GmbH-Geschäftsführer und ersetzt keine Einzelfallprüfung.
§ 25 GmbHG: Sorgfaltspflicht und Ersatzansprüche der Gesellschaft bei schuldhafter Pflichtverletzung.
§ 25 GmbHG im RIS ↗§ 69 IO: Insolvenzantragspflicht; daneben können Ansprüche nach § 25 GmbHG relevant werden. Der Insolvenzverwalter kann gesellschaftseigene Ansprüche verfolgen.
RIS ↗Beispiel § 9 BAO: Persönliche Vertreterhaftung für uneinbringliche Abgaben bei schuldhafter Pflichtverletzung. Das ist nicht automatisch eine versicherte D&O-Forderung.
§ 9 BAO ↗§ 43 GmbHG: Geschäftsführer haften der Gesellschaft für Schäden aus schuldhaften Pflichtverletzungen; Gesellschafterbeschlüsse schützen nicht uneingeschränkt.
§ 43 GmbHG ↗§ 15a InsO regelt die Antragspflicht; § 15b InsO Zahlungen nach Insolvenzreife und mögliche Erstattungspflichten gegenüber der Gesellschaft.
§ 15b InsO ↗Beispiel §§ 34, 69 AO: Persönliche steuerliche Vertreterhaftung bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Auch hier: D&O-Deckung gesondert prüfen.
§ 69 AO ↗Wichtig: Erstattungsansprüche bei insolvenzrechtswidrigen Zahlungen sind häufig Ansprüche der Gesellschaft bzw. Insolvenzmasse, nicht automatisch direkte Außenansprüche eines einzelnen Gläubigers. Einzelfall, Anspruchsgrundlage und Deckungsbedingungen entscheiden.
Ransomware verschlüsselt Systeme und führt zum Produktionsstillstand.
Forensik, Wiederanlauf, mögliche Betriebsunterbrechung und Drittansprüche.
Ein späterer Vorwurf gegen die Leitung wegen unzureichender Organisation kann Vermögensschadenansprüche auslösen.
Nur wenn tatsächlich ein versichertes Straf- oder Verwaltungsverfahren gegen versicherte Personen geführt wird.
Die Liquidität verschlechtert sich, Zahlungen und Entscheidungen werden nachträglich überprüft.
Der Insolvenzverwalter kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Ansprüche der Gesellschaft verfolgen.
Bei einem versicherten strafrechtlichen Vorwurf können Verteidigungskosten relevant werden.
Nicht automatisch einschlägig: Nur ein separater versicherter Cybervorfall eröffnet eine Cyberdeckung.
Nach einem schweren Unfall werden Organisation und Aufsicht untersucht.
Bei versicherten Ermittlungen hilft die Finanzierung der Verteidigung.
Ein versicherter Vermögensschadenanspruch aufgrund einer Organpflichtverletzung kann zu prüfen sein.
Üblicherweise nicht einschlägig.
Schematische Beispiele ohne Zusage einer konkreten Versicherungsleistung.
Gute Versicherungsberatung nimmt Gegenargumente ernst und trennt Risiko, Haftungsgrundlage und tatsächliche Deckung.
Das kann heute zutreffen. Die gesetzliche Innenhaftung besteht dennoch: Bei Insolvenz kann ein Insolvenzverwalter gesellschaftseigene Ansprüche verfolgen; nach einem Verkauf können neue Eigentümer die Vergangenheit prüfen. Zusätzlich sind persönliche Außenansprüche Dritter unter eigenen Voraussetzungen möglich.
Gemeinsame Kontrolle schützt nicht automatisch: Streit, neue Mehrheiten, Anteilsverkauf oder Insolvenz können die Anspruchslage verändern. Jeder Geschäftsführer trägt eigene Organpflichten.
Grundsätzlich haftet die GmbH für eigene Schulden. Geschäftsführer können jedoch aufgrund besonderer gesetzlicher oder deliktischer Anspruchsgrundlagen persönlich haften. Weder in AT noch in DE entsteht aus jeder unbezahlten Rechnung automatisch eine Geschäftsführerhaftung.
Insolvenznahe Organhaftungsansprüche gehören zu den wichtigsten Prüffeldern. Ob sie versichert sind, hängt etwa von den Bedingungen, zeitlichen Grenzen, Eigenschadenklauseln und Ausschlüssen ab.
Nicht automatisch. Abgaben-, Beitrags-, Straf- und Bußgeldforderungen sind versicherungsrechtlich besonders zu prüfen und können ausgeschlossen sein. Verteidigungskosten und Schadenersatz sind voneinander zu unterscheiden.
Betriebshaftpflicht, allgemeiner Rechtsschutz, Organ-D&O und Spezial-Strafrechtsschutz haben unterschiedliche versicherte Risiken und Personen. Überschneidungen ersetzen keine Deckungsprüfung.
Technische Betreuung kann die Wahrscheinlichkeit senken, ersetzt aber nicht die organisatorische Leitungsverantwortung oder die finanziellen Folgen eines Cybervorfalls.
Entscheidend sind Schadenpotenzial, Tragfähigkeit der Liquidität, Eigenbehalte und vorhandener Schutz. Ein bedarfsgerechtes Konzept kann auch ergeben, dass einzelne Bausteine nicht erforderlich sind.
Wählen Sie Ihre Struktur. Sie erhalten einen Hinweis, welche Fragen die Beratung zuerst klären sollte.
Innenhaftungsansprüche können später durch den Insolvenzverwalter relevant werden. Persönliche Außenhaftung ist davon unabhängig nach eigenen Voraussetzungen zu prüfen.
Keine individuelle Risiko- oder Deckungsbewertung; insbesondere keine Aussage zur Versicherbarkeit von Steuern, Beiträgen, Sanktionen oder vorsätzlichem Verhalten.
Wir prüfen Innen- und Außenhaftung, versicherte Personen, Eigenschaden- und Beteiligungsausschlüsse, Insolvenzklauseln, Rückwärtsdeckung, zeitliche Grenzen sowie das Zusammenspiel von D&O, Spezial-Strafrechtsschutz und Cyber.