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Managerverantwortung · Österreich & Deutschland

Drei Risiken. Drei Antworten. Ein Schutzkonzept.

Was geschieht, wenn ein Unternehmen betroffen ist, die Geschäftsführung persönlich in Anspruch genommen wird und zugleich Ermittlungen beginnen? D&O, Spezial-Strafrechtsschutz und Cyberversicherung haben unterschiedliche Aufgaben – und sollten zusammen gedacht werden.

Auf einen Blick

Ein Ereignis kann mehrere rechtliche und finanzielle Folgen haben

Die drei Bausteine sind keine austauschbaren Produkte.

Ein Krisenereignis

Innen- & Außenhaftung

D&O

Persönliche zivilrechtliche Vermögensschadenansprüche gegen versicherte Organpersonen.

Ermittlungen & Verteidigung

Spezial-Strafrechtsschutz

Verteidigung bei versicherten straf- und gegebenenfalls verwaltungsrechtlichen Vorwürfen.

Betriebs- & Digitalrisiko

Cyberversicherung

Krisenhilfe, IT-Wiederherstellung und versicherte Cyber-Eigen- und Drittschäden.

Ein einzelner Vorfall führt nicht automatisch zu Ansprüchen in allen drei Bereichen. Deckung setzt jeweils einen versicherten Sachverhalt voraus.

D&O für Gesellschafter-Geschäftsführer

„Ich werde mich doch nicht selbst verklagen!“

Wer allein oder zu zweit Eigentümer und Geschäftsführer einer GmbH ist, unterschätzt häufig die zwei eigenständigen Haftungsrichtungen.

Innenhaftung

Ansprüche der Gesellschaft

Ein GmbH-Geschäftsführer kann für schuldhafte Pflichtverletzungen der Gesellschaft gegenüber verantwortlich sein. Dass aktuell dieselbe Person Gesellschafter und Geschäftsführer ist, beseitigt das nicht.

  • Anspruchsverfolgung durch den Insolvenzverwalter
  • Prüfung früherer Entscheidungen nach Eigentümerwechsel
  • Konflikte bei mehreren Gesellschaftern
Außenhaftung

Persönliche Ansprüche Dritter

Unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen kommen Ansprüche von Gläubigern, Behörden oder anderen Geschädigten gegen den Geschäftsführer persönlich in Betracht.

  • Eigenständige gesetzliche Pflichtverletzungen
  • Persönliche Abgaben- und Beitragshaftung
  • Deliktische Haftung oder besondere Gläubigerschutzvorschriften
100 % Gesellschaftsanteile sind nicht 100 % Haftungsschutz. Zugleich gilt: Nicht jede Forderung gegen die GmbH ist eine persönliche Forderung gegen ihre Geschäftsführung. Und nicht jeder persönlich geltend gemachte Anspruch ist D&O-versichert.
AT / DE im Vergleich

Ähnliche Haftungslogik – unterschiedliche Rechtsgrundlagen

Wählen Sie das anwendbare Recht. Die Darstellung ist eine Orientierung für GmbH-Geschäftsführer und ersetzt keine Einzelfallprüfung.

Innenhaftung

§ 25 GmbHG: Sorgfaltspflicht und Ersatzansprüche der Gesellschaft bei schuldhafter Pflichtverletzung.

§ 25 GmbHG im RIS ↗

Insolvenz

§ 69 IO: Insolvenzantragspflicht; daneben können Ansprüche nach § 25 GmbHG relevant werden. Der Insolvenzverwalter kann gesellschaftseigene Ansprüche verfolgen.

RIS ↗

Außenhaftung

Beispiel § 9 BAO: Persönliche Vertreterhaftung für uneinbringliche Abgaben bei schuldhafter Pflichtverletzung. Das ist nicht automatisch eine versicherte D&O-Forderung.

§ 9 BAO ↗

Wichtig: Erstattungsansprüche bei insolvenzrechtswidrigen Zahlungen sind häufig Ansprüche der Gesellschaft bzw. Insolvenzmasse, nicht automatisch direkte Außenansprüche eines einzelnen Gläubigers. Einzelfall, Anspruchsgrundlage und Deckungsbedingungen entscheiden.

Interaktives Fallbeispiel

Ein Vorfall – welche Schutzmechanismen könnten relevant werden?

Cyberangriff

Ransomware verschlüsselt Systeme und führt zum Produktionsstillstand.

Cyber

Forensik, Wiederanlauf, mögliche Betriebsunterbrechung und Drittansprüche.

D&O

Ein späterer Vorwurf gegen die Leitung wegen unzureichender Organisation kann Vermögensschadenansprüche auslösen.

Strafrechtsschutz

Nur wenn tatsächlich ein versichertes Straf- oder Verwaltungsverfahren gegen versicherte Personen geführt wird.

Schematische Beispiele ohne Zusage einer konkreten Versicherungsleistung.

Einwände verständlich beantwortet

„Das brauchen wir doch gar nicht.“ Wirklich?

Gute Versicherungsberatung nimmt Gegenargumente ernst und trennt Risiko, Haftungsgrundlage und tatsächliche Deckung.

Ich bin 100 % Eigentümer. Ich verklage mich doch nicht selbst!

Das kann heute zutreffen. Die gesetzliche Innenhaftung besteht dennoch: Bei Insolvenz kann ein Insolvenzverwalter gesellschaftseigene Ansprüche verfolgen; nach einem Verkauf können neue Eigentümer die Vergangenheit prüfen. Zusätzlich sind persönliche Außenansprüche Dritter unter eigenen Voraussetzungen möglich.

Wir sind zwei Gesellschafter und beide Geschäftsführer.

Gemeinsame Kontrolle schützt nicht automatisch: Streit, neue Mehrheiten, Anteilsverkauf oder Insolvenz können die Anspruchslage verändern. Jeder Geschäftsführer trägt eigene Organpflichten.

Bei einer GmbH haftet doch nur die Gesellschaft.

Grundsätzlich haftet die GmbH für eigene Schulden. Geschäftsführer können jedoch aufgrund besonderer gesetzlicher oder deliktischer Anspruchsgrundlagen persönlich haften. Weder in AT noch in DE entsteht aus jeder unbezahlten Rechnung automatisch eine Geschäftsführerhaftung.

Bei Insolvenz zahlt die D&O ohnehin nicht.

Insolvenznahe Organhaftungsansprüche gehören zu den wichtigsten Prüffeldern. Ob sie versichert sind, hängt etwa von den Bedingungen, zeitlichen Grenzen, Eigenschadenklauseln und Ausschlüssen ab.

Die Finanzbehörde nimmt mich persönlich in Anspruch – zahlt die D&O?

Nicht automatisch. Abgaben-, Beitrags-, Straf- und Bußgeldforderungen sind versicherungsrechtlich besonders zu prüfen und können ausgeschlossen sein. Verteidigungskosten und Schadenersatz sind voneinander zu unterscheiden.

Wir haben schon eine Betriebshaftpflicht und Rechtsschutz.

Betriebshaftpflicht, allgemeiner Rechtsschutz, Organ-D&O und Spezial-Strafrechtsschutz haben unterschiedliche versicherte Risiken und Personen. Überschneidungen ersetzen keine Deckungsprüfung.

Unsere IT betreut ein externer Dienstleister.

Technische Betreuung kann die Wahrscheinlichkeit senken, ersetzt aber nicht die organisatorische Leitungsverantwortung oder die finanziellen Folgen eines Cybervorfalls.

Das ist zu teuer und wir hatten noch nie einen Schaden.

Entscheidend sind Schadenpotenzial, Tragfähigkeit der Liquidität, Eigenbehalte und vorhandener Schutz. Ein bedarfsgerechtes Konzept kann auch ergeben, dass einzelne Bausteine nicht erforderlich sind.

Orientierungscheck

Wie ist Ihre Gesellschaft aufgestellt?

Wählen Sie Ihre Struktur. Sie erhalten einen Hinweis, welche Fragen die Beratung zuerst klären sollte.

Auch bei einer Einpersonen-GmbH kann persönliche Haftung entstehen.

Innenhaftungsansprüche können später durch den Insolvenzverwalter relevant werden. Persönliche Außenhaftung ist davon unabhängig nach eigenen Voraussetzungen zu prüfen.

Keine individuelle Risiko- oder Deckungsbewertung; insbesondere keine Aussage zur Versicherbarkeit von Steuern, Beiträgen, Sanktionen oder vorsätzlichem Verhalten.

Abgestimmt statt doppelt versichert

Wissen, wer haftet. Wissen, wer verteidigt. Wissen, wer hilft.

Wir prüfen Innen- und Außenhaftung, versicherte Personen, Eigenschaden- und Beteiligungsausschlüsse, Insolvenzklauseln, Rückwärtsdeckung, zeitliche Grenzen sowie das Zusammenspiel von D&O, Spezial-Strafrechtsschutz und Cyber.