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Haftungswissen
Österreich & DeutschlandCyber-Governance

NIS2: Verantwortung der Geschäftsleitung

NIS2 macht Cyberrisikomanagement zur Leitungsaufgabe. Genehmigung, Überwachung und Schulung lassen sich nicht vollständig an die IT delegieren.

Inhaltlicher Stand: 16.09.2026

Artikel 20 der NIS2-Richtlinie verlangt, dass Leitungsorgane die Risikomanagementmaßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und an Schulungen teilnehmen. Die konkrete Haftung richtet sich nach der jeweils geltenden nationalen Umsetzung.

Worauf es ankommt

  • Cyberrisiken gehören in Governance, Berichtswesen und Entscheidungsdokumentation.
  • Die Geschäftsleitung muss Zuständigkeiten, Kontrollen und Eskalationswege nachvollziehbar festlegen.
  • Delegation an IT, CISO oder Dienstleister erfordert Auswahl, Ausstattung und Überwachung.
  • D&O, Cyberversicherung und Strafrechtsschutz decken unterschiedliche Folgen desselben Vorfalls.
Versicherungsschutz

Was sich absichern lässt

Cyberversicherung schützt primär das Unternehmen vor versicherten Cyberfolgen. D&O betrifft persönliche Haftungsansprüche gegen Organpersonen. Strafrechtsschutz finanziert die Verteidigung in versicherten Verfahren.