Haftungswissen
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Geschäftsführerhaftung in Deutschland
§ 43 GmbHG regelt die organschaftliche Sorgfalt. Besondere Risiken entstehen bei Kapitalerhaltung, Steuern, Sozialabgaben und Insolvenzreife.
Inhaltlicher Stand: 16.09.2026Deutsche Geschäftsführer müssen die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden. Neben der gesellschaftsrechtlichen Innenhaftung bestehen zahlreiche persönliche Sonderhaftungstatbestände.
Worauf es ankommt
- Pflichtwidrigkeit und ordnungsgemäße Entscheidungsgrundlage stehen im Zentrum vieler Innenhaftungsfälle.
- Kapitalerhaltung und verbotene Auszahlungen verlangen erhöhte Aufmerksamkeit.
- Bei Insolvenzreife gelten besondere Antrags- und Zahlungsregeln.
- Eine Ressortaufteilung lässt Überwachungs- und Eingriffspflichten nicht vollständig entfallen.
Was sich absichern lässt
Bei deutschen Risiken sind unter anderem Insolvenz-, Eigenschaden-, Nachmelde- und Anstellungsvertragsklauseln zu prüfen. Strafrechtsschutz bleibt ein eigenständiger Baustein.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung. Die konkrete Haftungs- und Deckungslage hängt vom Einzelfall, der aktuellen Rechtslage und dem jeweiligen Versicherungsvertrag ab.