Business Judgment Rule bei der Veranlagung von Gesellschaftsvermögen
2024-12-16
Sachverhalt
Ein ressortzuständiger Geschäftsführer beließ hohe liquide Mittel bei der langjährigen Hausbank. Erst nachträglich zeigte sich infolge der Insolvenz der Bank ein existenzbedrohendes Risiko.
Rechtsfrage
Begründet ein später eingetretener Verlust bereits die Pflichtwidrigkeit der ursprünglichen Veranlagungsentscheidung?
Entscheidung
Nein. Entscheidend ist die ex-ante erkennbare Informations- und Risikolage. Liegen die Voraussetzungen der Business Judgment Rule vor, führen auch nachteilige Entscheidungen nicht zur Haftung; fehlen sie, ist die Sorgfaltswidrigkeit dennoch gesondert zu prüfen.
Praxisrelevanz
Eine reine Rückschau auf den Schaden reicht nicht. Dokumentiert werden sollten die damals verfügbaren Informationen, erkennbare Risiken, Alternativen und Gründe der Entscheidung.
Versicherungsbezug
Zentral für die Abwehr von Organhaftungsansprüchen nach fehlgeschlagenen unternehmerischen Entscheidungen.