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OGH · 1 Ob 144/01k · Entscheidung

Qualifikation, Sitzungsarbeit und Haftung des Aufsichtsrats

2002-02-26

Sachverhalt

Im Zusammenhang mit Unternehmensfortführung und Insolvenz wurden Pflichten und Haftung von Mitgliedern eines GmbH-Aufsichtsrats geprüft. Dabei ging es auch um die Arbeitsweise des Gremiums und die erforderliche Fachkunde.

Rechtsfrage

Welche Mindestanforderungen gelten für einzelne Aufsichtsratsmitglieder und für die Willensbildung des Gremiums?

Entscheidung

Jedes Mitglied muss über die zur Aufgabenbewältigung erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Bloße Information einzelner Mitglieder ersetzt keine Aufsichtsratssitzung; bei schwierigen Fragen ist nötigenfalls externer Sachverstand beizuziehen. Ein freiwillig eingerichteter Aufsichtsrat unterliegt grundsätzlich denselben Pflichten wie ein obligatorischer.

Praxisrelevanz

Mandatsannahme, Fortbildung, Sitzungsfrequenz, Protokollierung und rechtzeitige Beiziehung von Experten sind eigenständige Elemente sorgfältiger Aufsichtsratsarbeit.

Versicherungsbezug

Grundlegend für die Beurteilung individueller Aufsichtsratspflichten und für D&O-Programme, die fakultative Kontrollgremien einschließen.

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