Qualifikation, Sitzungsarbeit und Haftung des Aufsichtsrats
2002-02-26
Sachverhalt
Im Zusammenhang mit Unternehmensfortführung und Insolvenz wurden Pflichten und Haftung von Mitgliedern eines GmbH-Aufsichtsrats geprüft. Dabei ging es auch um die Arbeitsweise des Gremiums und die erforderliche Fachkunde.
Rechtsfrage
Welche Mindestanforderungen gelten für einzelne Aufsichtsratsmitglieder und für die Willensbildung des Gremiums?
Entscheidung
Jedes Mitglied muss über die zur Aufgabenbewältigung erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Bloße Information einzelner Mitglieder ersetzt keine Aufsichtsratssitzung; bei schwierigen Fragen ist nötigenfalls externer Sachverstand beizuziehen. Ein freiwillig eingerichteter Aufsichtsrat unterliegt grundsätzlich denselben Pflichten wie ein obligatorischer.
Praxisrelevanz
Mandatsannahme, Fortbildung, Sitzungsfrequenz, Protokollierung und rechtzeitige Beiziehung von Experten sind eigenständige Elemente sorgfältiger Aufsichtsratsarbeit.
Versicherungsbezug
Grundlegend für die Beurteilung individueller Aufsichtsratspflichten und für D&O-Programme, die fakultative Kontrollgremien einschließen.