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OGH · 7 Ob 58/08t · Entscheidung

Aufsichtsratsentscheidung über einen „Golden Handshake“

2008-06-11

Sachverhalt

Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft stimmte Vereinbarungen über das Ausscheiden zweier Vorstandsmitglieder und den damit verbundenen Zahlungen zu. Die Gesellschaft verlangte später Schadenersatz von Aufsichtsratsmitgliedern.

Rechtsfrage

Wann begründet die Zustimmung eines Aufsichtsrats zu wirtschaftlich nachteiligen Ausscheidensvereinbarungen persönliche Haftung?

Entscheidung

Unternehmerische Entscheidungen des Aufsichtsrats sind aus der damaligen Informations- und Entscheidungslage zu beurteilen. Eine gerichtliche Nachprüfung führt nicht schon bei nachträglichem Misserfolg zur Haftung, sondern insbesondere bei einer geradezu unvertretbaren beziehungsweise eklatant unangemessenen Entscheidung.

Praxisrelevanz

Bei Vergütungs- und Trennungsentscheidungen sollten Alternativen, Prozessrisiken, Zeitdruck, Unternehmensinteresse und die wirtschaftliche Gesamtbelastung nachvollziehbar protokolliert werden.

Versicherungsbezug

Verdeutlicht den Ermessensspielraum des Aufsichtsrats und zugleich die Bedeutung einer belastbaren Ex-ante-Dokumentation für die D&O-Abwehr.

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