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OGH · 6 Ob 160/15w · Entscheidung

Grenzen der Business Judgment Rule bei Kompetenzüberschreitung und Insichgeschäft

2016-02-23

Sachverhalt

Im Zusammenhang mit der Abberufung von Mitgliedern eines Stiftungsvorstands waren unter anderem Ausschüttungsentscheidungen, Kompetenzgrenzen und mögliche Interessenkonflikte zu beurteilen.

Rechtsfrage

Wann schützt die Business Judgment Rule eine unternehmerische Entscheidung nicht?

Entscheidung

Kein haftungsfreier Ermessensspielraum besteht bei Kompetenzüberschreitungen, Insichgeschäften oder Verstößen gegen zwingende rechtliche Vorgaben. Unternehmerisches Ermessen setzt eine rechtlich zulässige Entscheidung, sachfremde Interessenfreiheit und eine angemessene Informationsgrundlage voraus.

Praxisrelevanz

Vor jeder wirtschaftlichen Abwägung müssen Zuständigkeit, zwingende Schranken und Interessenkonflikte geklärt werden. Die Business Judgment Rule heilt keinen Verstoß gegen bindendes Recht.

Versicherungsbezug

Wichtig für die Anspruchsabwehr: Die Dokumentation muss nicht nur wirtschaftliche Gründe, sondern auch Kompetenz, Konfliktprüfung und rechtliche Zulässigkeit erkennen lassen.

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