Geschäftsführerhaftung für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife
2017-09-26
Sachverhalt
Nach Eintritt der materiellen Insolvenz wurden weiterhin Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen geleistet. Zu beurteilen waren Beginn, Umfang und Zweck der Ersatzpflicht des Geschäftsführers.
Rechtsfrage
Beginnt das Zahlungsverbot erst nach Ablauf der maximalen Insolvenzantragsfrist oder bereits mit Eintritt der materiellen Insolvenz?
Entscheidung
Das Zahlungsverbot greift grundsätzlich bereits mit Eintritt der materiellen Insolvenz. Die Antragsfrist ist keine allgemeine Schonfrist für weitere Zahlungen; zulässige beziehungsweise haftungsmindernde Zahlungen sind nach Zweck und Gläubigergesamtheit konkret zu beurteilen.
Praxisrelevanz
In der Krise braucht es sofortige Liquiditätskontrolle, laufende Insolvenzprüfung und eine dokumentierte Freigabe jeder wesentlichen Zahlung.
Versicherungsbezug
Hohe D&O-Relevanz wegen potenziell großer Serien von Einzelzahlungen und möglicher Ausschlussdiskussionen.