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AT-DE · Stand 2026-09-16

NIS2: Verantwortung der Geschäftsleitung

Artikel 20 der NIS2-Richtlinie verlangt, dass Leitungsorgane die Risikomanagementmaßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und an Schulungen teilnehmen. Die konkrete Haftung richtet sich nach der jeweils geltenden nationalen Umsetzung.

Worauf es ankommt

Versicherungsbezug

Cyberversicherung schützt primär das Unternehmen vor versicherten Cyberfolgen. D&O betrifft persönliche Haftungsansprüche gegen Organpersonen. Strafrechtsschutz finanziert die Verteidigung in versicherten Verfahren.

Quellen