Geschäftsführerhaftung in Österreich
Geschäftsführer müssen die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden. Die konkrete Pflichtenlage hängt von Größe, Branche, Ressortaufteilung, wirtschaftlicher Situation und regulatorischer Einordnung des Unternehmens ab.
Worauf es ankommt
- Die Business Judgement Rule schützt informierte, unbefangene Entscheidungen zum Wohl der Gesellschaft.
- Zwingende Legalitätspflichten können nicht durch unternehmerisches Ermessen verdrängt werden.
- In der Unternehmenskrise steigen Informations-, Prüfungs- und Dokumentationsanforderungen.
- Behördliche, abgabenrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Haftungstatbestände sind gesondert zu prüfen.
Versicherungsbezug
D&O, Spezial-Strafrechtsschutz und gegebenenfalls Vermögensschaden-Rechtsschutz ergänzen einander. Geldstrafen und vorsätzlich verursachte Schäden sind grundsätzlich nicht frei versicherbar.